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Grü­nes Licht für die Sanie­rung der Grundschule

Regie­rung von Unter­fran­ken erteilt der Stadt Eibel­stadt „Grü­nes Licht“ zur
Erwei­te­rung und Gene­ral­sa­nie­rung der Grund­schu­le mit Turn­hal­le und Frei­sport­an­la­gen
in Eibel­stadt.

Würz­burg (ruf) – Die Regie­rung von Unter­fran­ken hat der Stadt Eibel­stadt zur Erwei­te­rung
und Gene­ral­sa­nie­rung der Grund­schu­le mit Turn­hal­le und Frei­sport­an­la­gen in Eibel­stadt
(Land­kreis Würz­burg) den — för­der­recht­lich bedeut­sa­men — vor­zei­ti­gen Maß­nah­me­be­ginn
geneh­migt. Bei Gesamt­kos­ten in Höhe von rund 9,49 Mil­lio­nen Euro und zuwei­sungs­fä­hi­gen
Kos­ten von rund 8,2 Mil­lio­nen Euro wur­den staat­li­che För­der­mit­tel in Höhe von
4.486.000 Euro in Aus­sicht gestellt.
Die in den 1960er und 1970er Jah­ren erstell­te und 1990 erwei­ter­te Grund­schu­le ist in wei­ten
Tei­len stark sanie­rungs­be­dürf­tig. Die zum Teil bereits erfolg­te ener­ge­ti­sche Ertüch­ti­gung
der Gebäu­de wird aus­ge­wei­tet und ins­be­son­de­re die Innen­sa­nie­rung mit diver­sen
Um- und Aus­bau­ten über alle Gewer­ke vor­ge­nom­men. Auf­grund der gestie­ge­nen Schü­ler­zah­len,
der Aus­wei­tung des Schul­spren­gels auf den Markt Fri­cken­hau­sen und der enor­men
Reso­nanz bei der Mit­tags­be­treu­ung ist eine Erwei­te­rung der Grund­schu­le unum­gäng­lich.
Ein eigen­stän­di­ges Mit­tags­be­treu­ungs­ge­bäu­de wird im Anschluss an die eben­falls zu sanie­ren­de
Turn­hal­le errich­tet. Die Ver­bin­dung zu den Bestands­ge­bäu­den wird durch den
Bau einer neu­en Pau­sen­hal­le mit Mehr­zweck­raum erreicht, die den neu­en Mit­tel­punkt der
Schu­le bil­den. Ein neu­er All­wet­ter­platz ist im Anschluss an das Mit­tags­be­treu­ungs­ge­bäu­de
geplant.
Mit der Zustim­mung zum vor­zei­ti­gen Bau­be­ginn kön­nen die Bau­maß­nah­men schnellst­mög­lich
rea­li­siert wer­den, auch wenn über die end­gül­ti­ge För­de­rung durch einen förm­li­chen
Bescheid noch nicht ent­schie­den ist. Die spä­te­re staat­li­che För­de­rung erfolgt mit Ermäch­ti­gung
des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­ri­ums der Finan­zen, für Lan­des­ent­wick­lung und Hei­mat
aus Mit­teln des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs im Rah­men des vom Baye­ri­schen
Land­tag beschlos­se­nen Staatshaushalts.

PI 116/17 – 25. April 2017

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